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Was ist ein Förderverein?

Ein Förderverein ist in der Regel ein Verein, dessen Hauptzweck in der Verbindung von Geldgebern und einer gemeinnützigen Einrichtung besteht. Fördervereine sind eine Form des bürgerschaftlichen Engagements in der Zivilgesellschaft.

Von einem klassischen Verein unterscheidet sich ein Förderverein darin, dass der Vereinszweck nicht die unmittelbare „Freude am Tun“, also zum Beispiel vereinseigene Veranstaltungen oder gemeinsames Sporttreiben der Mitglieder in den Vordergrund stellt, sondern im Einwerben von Spenden (Fundraising) und der Beziehungspflege und Werbung für die Tätigkeit anderer besteht. Zu diesem Zweck richten aber auch Fördervereine gesellige oder kulturelle Benefizveranstaltungen, Ausflüge und andere typische Vereinsveranstaltungen aus.

Für den Förderverein der Kita „Blayer Straße“ bedeutet dies:

Gegründet wurde der Förderverein 2001. Durch das Engagement des Vorstands, der Vereinsmitglieder und den Gönnern des Fördervereins konnten seither die unterschiedlichsten Wünsche und Projekte für die Kinder der Kita ermöglicht werden.

Allein für die Umgestaltung des Außengeländes hat der Förderverein eine Summe von 22.743,43,- aufbringen können. Das Gerätehaus im Außengelände des Igelnestes (jetzt Haupthaus) wurde mit 1.199,00,- über den Förderverein finanziert. Ebenso eine Ritterburg aus Holz für 103,76,-. Dies sind nur wenige Beispiele von Vielen für was der Förderverein aufgekommen ist und was sonst für die Kinder der Kita so nicht hätte umgesetzt werden können.

Der Förderverein kann nur mit und durch seine Mitglieder existieren. Er ist darum auf jedes mögliche Mitglied angewiesen, weil natürlich auch immer wieder bisherige Mitglieder den Verein verlassen. Man sollte sich darum nicht darauf ausruhen, dass schon andere als Mitglieder den Förderverein unterstützen werden. Außerdem wird in diesem Jahr der Vorstand neu gewählt. Auch hierfür wird eine entsprechende Unterstützung, um den Förderverein weiterhin führen zu können, benötigt.


 Aus welchen Personen setzt sich ein Förderverein zusammen?

Der Einfacher halber werden hier die Ämter und Funktionen in der männlichen Schriftform aufgeführt.

Der Vorstand

Der Vorstand ist neben der Mitgliederversammlung das einzige Pflichtorgan. Er leitet den Verein und vertritt ihn nach außen (Geschäftsführung und Vertretung).

Die Zusammensetzung des Vorstandes muss in der Satzung geregelt sein. Anders als vielfach angenommen muss der Vorstand weder aus mehreren Personen bestehen noch gibt es bestimmte Pflichtämter (Schriftführer, Kassenwart usw.). In der Regel wird der Vorstand aus ein bis fünf Personen bestehen.

Gewählt wird der Vorstand in aller Regel von der Mitgliederversammlung. Auch eine Berufung auf anderem Weg (z.B. durch einen von der Mitgliederversammlung gewählten Beirat) ist möglich, wenn die Satzung das so regelt.

Unser Vorstand setzt sich aktuell aus 4. folgenden Ämtern zusammen:

  1. Vorsitzende
  2. Vorsitzende
  3. Kassierer
  4. Schriftführer

Weitere Funktionen in unserem Förderverein:

  1. Beisitzer
  2. Kassenprüfer
  3. Kassenprüfer

Diese Zusammensetzung ist veränderbar. Dafür bedarf es einen entsprechenden Beschluss in der Mitgliederversammlung.


Welche besonderen Aufgaben übernimmt der Vorstandsvorsitzende?

Als Vorsitzender des Vorstands ist man in erster Linie für die vorstandsinterne Organisation zuständig. Er lädt zu Vorstandssitzungen ein, stellt dazu eine Tagesordnung auf und moderiert die Sitzung. Entsprechendes gilt auch für die mindestens einmal im Jahr stattfindende Mitgliedervollversammlung. Einmal pro Jahr erstellt der Vorsitzende einen Tätigkeitsbericht, in dem er die Arbeit des Vorstands im zurückliegenden Kalenderjahr beschreibt.
Innerhalb der Vereinsarbeit sollte der Vorsitzende die Einhaltung rechtlicher Grundlagen für den Verein organisieren, d.h. er sollte sie stets im Blick behalten und sicherstellen, dass diese auch eingehalten werden. Dazu zählt die Anmeldung von personellen Änderungen im Vorstand an das
zuständige Amtsgericht über einen Notar. Er sollte auch die zentralen Aspekte der Vereinssatzung sowie weitere gesetzliche Vorgaben bspw. für die anerkannte Gemeinnützigkeit des Vereins stets im Blick behalten.

Die erforderliche Wahl eines Stellvertreters erlaubt, Aufgaben des Vorsitzenden zu dessen Entlastung aufzuteilen. Dieser kann auch in fast allen Fällen interne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder delegieren und so z.B. Teile des Tätigkeitsberichts durch diese erstellen lassen.

Welche besonderen Aufgaben übernimmt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende?

Der stellvertretende Vorsitzende teilt seine Aufgaben innerhalb des Vorstands mit dem Vorsitzenden und springt immer dann ein, wenn der Vorsitzende selbst z.B. krankheitsbedingt ausfällt. Natürlich können die Aufgaben des Vorsitzenden auch fest auf beide Ämter verteilt werden, um eine dauerhafte Entlastung jedes Einzelnen zu ermöglichen. Die genaue Zusammenarbeit wird individuell im Vorstand abgestimmt.

Welche Aufgaben übernimmt der Kassierer?                                                                                

Der Kassierer verwaltet die Kasse des Vereins und führt ordnungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Dieser ist allein verantwortlich für alle finanziellen Angelegenheiten des Vereins. Dazu gehört die Finanzplanung, die Erledigung der Buchführung, die Erstellung des Rechnungsabschlusses und die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten. Die Unterrichtung des Vorstands erfolgt durch regelmäßigen Bericht in den Vorstandsitzungen.

Mit Ablauf des Geschäftsjahres schließt er die Bücher ab und legt sie den Kassenprüfern vor Beginn der Mitgliederversammlung zur Prüfung vor. Der Mitgliederversammlung erstattet er einen detaillierten Kassenbericht.

Welche Aufgaben hat der Schriftführer?

Der Schriftführer des Vereins führt Protokoll bei den Mitgliederversammlungen. Er sorgt für die Verteilung der Protokolle an den Vorstand bzw. die Mitglieder. Er lädt schriftlich zu den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen per Post oder E-Mail ein. Weitere Einladungsschreiben z.B. zu Festveranstaltungen, Stammtischtreffen o.ä. werden von ihm erstellt. Das Schreiben von Gruß- und Dankeskarten.

Was ist ein Beisitzer und welche Aufgaben hat er?

Ein Beisitzer ist ein vollwertiges Mitglied des Vereinsvorstands. Er kann wie jedes andere Mitglied im Vorstand mit einer Stimme an Beschlüssen des Vorstands teilhaben und darf den Verein auch nach außen zusammen mit mindestens einem anderen Vorstandsmitglied in rechtlichen Belangen vertreten.

Als Teil des sogenannten erweiterten Vorstands ist seine Position aber nicht erforderlich, um während einer Vorstandswahl einen arbeitsfähigen Vorstand zu schaffen. Er repräsentiert nach außen auch keine bestimmte Funktion innerhalb des Vorstands.

Im Rahmen von Vorstandssitzungen kann er die Aufgabe des Protokollführers übernehmen. Ebenso kann ihm die Kommunikation mit Dritten wie z.B. der Leitung oder Antragstellern übertragen werden.  Auch bei der Erstellung von Jahresberichten kann er den anderen Vorstandsmitgliedern zuarbeiten.

Welche Aufgabe übernimmt der Kassenprüfer?

Der Kassenprüfer unterstützt den Kassierer in Absprache mit diesem in dessen Aufgabenbereichen. Außerdem prüft dieser mit Ablauf des Geschäftsjahres die Unterlagen/Bücher, die ihm von dem Kassierer vorgelegt werden.

Die Vereinsmitglieder

Vereinsmitglieder sind alle Interessierte, die durch einen regelmäßigen Mitgliederbeitrag den Förderverein unterstützen. Außerdem werden alle Mitglieder zumindest zur JHV des Fördervereins geladen (siehe auch die Mitgliederversammlung).

Gönner

Der Förderverein kann von weiteren Einzelpersonen, Firmen oder anderen Institutionen und Gruppen unterstützt werden. Dies können einmalige oder regelmäßige (Geld-) Spenden sein.


Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das Hauptorgan des Vereins. Sie kann dem Vorstand Weisungen erteilen und beschließt über alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Vorstand zugewiesen sind. Insbesondere gehört dazu die Wahl des Vorstandes, Satzungsänderungen oder die Entlastung des Vorstandes. Außerdem hat sie umfängliche Auskunftsrechte gegenüber dem Vorstand.

Nur Mitgliederversammlungen, zu denen entsprechend der Satzungsbestimmungen (Form und Frist) eingeladen wurde, sind beschlussfähig. Die Einladung muss nicht zwingend per Post erfolgen, auch eine Einladung per Anzeige in einer Zeitung oder per E-Mail ist zulässig, wenn die Satzung das vorsieht. Entscheidend ist, dass Zeitpunkt und Ort der Mitgliederversammlung so gewählt werden, dass jedes Mitglied ohne größere Erschwernis teilnehmen kann.

Wichtig ist bei der Einladung die Tagesordnung. Nur zu bei der Einberufung benannten Tagesordnungspunkten können wirksame Beschlüsse gefasst werden.

Eine „Hauptversammlung“ hat gegenüber einer „gewöhnlichen“ Mitgliederversammlung keine Sonderfunktion, es sei denn, die Satzung trifft hier besondere Regelungen.

 

Quellen:

http://www.bdvv.de/vereinsgruendung

https://fv.gsap.de/foerderungen-56.html

http://www.mainerftal.de/upload/Schriftfuehrer.pdf