Der Elternbeirat

In den Kita- Gesetzen und –Verordnungen der Bundesländer wird im Detail geregelt, wie die Elternvertretung gewählt wird und welche Rechte ihr zukommen. Im Elternbeirat sind nur Eltern Mitglieder, die aber zu ihren Sitzungen die Kita-Leitung (und den Träger) einladen können. Hingegen verweisen Begriffe wie, Rat der Einrichtung darauf, dass hier neben den Eltern auch die Fachkräfte und der Träger vertreten ist. Es soll möglichst ein Einvernehmen der Mitglieder angestrebt werden.

Die Elternvertreter/innen werden in der Regel zu Beginn des Kita-Jahres nach landesspezifischen Vorgaben gewählt. Der Elternrat ist Ansprechpartner für alle Eltern der Einrichtung, aber auch für das Personal und den Träger der Kindertageseinrichtung. Er nimmt Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegen, prüft sie und bringt sie gegenüber Kita- Leitung und Träger ein. So wird der Elternbeirat zum „Sprachrohr“ der gesamten Elternschaft.

Der Elternbeirat tritt mehrmals im Verlauf des Jahres zusammen und wird z.B. über

  • alle die Einrichtung betreffende Angelegenheiten durch Kita- Leitung und Träger informiert
  • die bauliche, einrichtungsmäßige und sächliche Ausgestaltung der Kindertagesstätte
  • Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren
  • der Umfang der Personalausstattungen, die Einstellung und das Verlassen von Fachkräften
  • die Öffnung- und Schließzeiten
  • Kriterien für die Aufnahme von Kindern
  • die Grundsätze der pädagogischen Konzeption
  • die Elternarbeit der Kindertageseinrichtung
  • usw.

informiert und angehört.

Der Elternvertretung werden keine echten, laut Gesetz, Entscheidungskompetenzen zugesprochen, da diese als unvereinbar mit der pädagogischen Eigenverantwortung der Fachkräfte und dem Entscheidungsrecht der Träger gelten. So hat der Elternbeirat nur ein Informations-, Anhörungs- und Beratungsrecht. Er kann aber auch auf diesem Wege einen großen Einfluss ausüben, insbesondere wenn ein vertrauensvolles und kooperatives Verhältnis zwischen ihm, der Kita-Leitung und dem Träger besteht.

Elternbeiräte geben den Fachkräften Feedback hinsichtlich der Bedürfnisse und Zufriedenheit der Eltern und stellen sich schützend vor sie, falls einzelne Eltern unerfüllbare Wünsche oder unberechtigte Kritik äußern. So sind sie auch Bündnispartner und Wegbegleiter der Pädagogen/innen.

Gemeinsam mit den Beiräten aus anderen Kindertageseinrichtungen bildet der Elternbeirat den Jugendamtselternbeirat. Wiederum wird, jedes Jahr aus dessen Mitte, der Landeselternbeirat gewählt.

 

Quellen und weitere Informationen:

Kinderbildungsgesetz (KiBiz) §9

https://recht.nrw.de

 

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