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 Aus welchen Personen setzt sich ein Förderverein zusammen?

Der Einfacher halber werden hier die Ämter und Funktionen in der männlichen Schriftform aufgeführt.

Der Vorstand

Der Vorstand ist neben der Mitgliederversammlung das einzige Pflichtorgan. Er leitet den Verein und vertritt ihn nach außen (Geschäftsführung und Vertretung).

Die Zusammensetzung des Vorstandes muss in der Satzung geregelt sein. Anders als vielfach angenommen muss der Vorstand weder aus mehreren Personen bestehen noch gibt es bestimmte Pflichtämter (Schriftführer, Kassenwart usw.). In der Regel wird der Vorstand aus ein bis fünf Personen bestehen.

Gewählt wird der Vorstand in aller Regel von der Mitgliederversammlung. Auch eine Berufung auf anderem Weg (z.B. durch einen von der Mitgliederversammlung gewählten Beirat) ist möglich, wenn die Satzung das so regelt.

Unser Vorstand setzt sich aktuell aus 4. folgenden Ämtern zusammen:

  1. Vorsitzende
  2. Vorsitzende
  3. Kassierer
  4. Schriftführer

Weitere Funktionen in unserem Förderverein:

  1. Beisitzer
  2. Kassenprüfer
  3. Kassenprüfer

Diese Zusammensetzung ist veränderbar. Dafür bedarf es einen entsprechenden Beschluss in der Mitgliederversammlung.