Unser Merkblatt informiert darüber, was Inklustion bedeutet und wie betroffene Kinder gefördert werden können.

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Zusammengefasst in leichter Form bedeutet das Verfahren:

Die Eltern können die Erzieherinnen ansprechen, wenn ihr Kind behindert oder Schwierigkeiten in der Entwicklung hat.
Der Arzt findet heraus, was dem Kind fehlt. Das nennen wir Diagnose.

Die Eltern stellen mit Hilfe der Erzieherin oder dem Fallmanager vom Landschaftsverband = LVR, einen Antrag auf Eingliederungshilfe.
Wird die Hilfe vom LVR genehmigt, wir nennen es Basis I, überlegen Eltern und Erzieherinnen wie das Kind gut gefördert werden kann.

Das Kind hat das Recht auf Teilhabe. Gemeinsam werden Ziele festgelegt.

  • Was kann das Kind erreichen?
  • Was kann sich verbessern?
  • Wie kann dem Kind geholfen werden?

Brauchen Eltern und Erzieherinnen Unterstützung, gibt es eine Fachkraft vom Kreis Euskirchen die hilft. Ihr Name ist Frau Detampel.